Viele Menschen haben momentan die Sorge, dass sie in der kalten Jahreszeit mangels fossiler Brennstoffe ihre vorhandene Heizungsanlage (meist Gasheizung oder Ölheizung) nicht mehr betreiben können und Haus oder Wohnung im Winter kalt bleiben müssen und begeben sich auf die Suche nach Alternativen zur Gasheizung / Ölheizung bzw. nach flexibel einsetzbaren Notheizungen. Die meisten unserer Kunden wünschen sich als Notheizung ein mobiles Heizgerät, welches sie dann in den jeweils genutzten Raum aufstellen können. Und genau hier eignen sich unsere mobilen Infrarotheizungen besonders gut, da sie die erforderliche Wärme bereits nach ca.
5 Minuten zur Verfügung stellen und ein längeres Vorheizen nicht erforderlich ist. Nachfolgend stellen wir Ihnen unsere Infrarotheizung der Modellreihe Classic vor, welche sich dank des Ständers hervorragend als Notheizung verwenden lässt. Die weiter unten stehenden Tabellen zeigen Ihnen welcher Modelltyp bei welchen Dämmwerten für Ihre Räumlichkeiten die passenden wären und hilft Ihnen bei Ihrer Bedarfsermittlung. Bitte beachten Sie, dass die hier aufgeführten Informationen und Anwendungsbeispiele nur als Notlösung und als eine schnelle Heizlösung dienen sollen. Wenn Sie Infrarotheizungen, perspektivisch als alleinige Hauptheizung einsetzen wollen, ist eine ausführliche Beratung zwingend notwendig.
Die nachfolgenden Tabellen zeigen die Größe (Leistung) und Stückzahl der benötigten Infrarotheizungs-Module zum Einsatz als Notheizung in unterschiedlichen Raumtypen und Raumgrößen in Abhängigkeit von der Dämmwertqualität des Gebäudes. Die hier aufgeführten Angaben entsprechen Durchschnittswerten. Im Einzelfall kann der Wärmebedarf und Energieverbrauch abweichen.
Passende Notheizung bei guten Dämmwerten
Passende Notheizung bei mittleren Dämmwerten
Passende Notheizung bei schlechten Dämmwerten
Für Infrarotheizungen mit mehr als 250 Watt Leistung, gilt ab dem 01.01.2018 die Ökodesign-Richtlinie 2015/1188/EG. Um den gesetzlichen Bestimmungen zu entsprechen, dürfen Infrarotheizungen nur in Verbindung mit energiesparenden Thermostaten angeboten und verkauft werden. Damit soll der effiziente Einsatz von Infrarotheizungen gefördert werden. Ortsbewegliche Infrarotheizungen, also Infrarotheizungen, welche als
Zusatzheizung betrieben werden und über weniger als 250 Watt Leistung verfügen, fallen nicht unter diese Verordnung. Sie können jedes Thermostat mit dieser Art von Infrarotheizung kombinieren. Bei ortsfesten Infrarotheizungen mit mehr als 250 Watt Leistung, welche Fest montiert sind und als Raumheizung dienen, müssen mit Thermostaten betrieben werden, welche der Ökodesign-Richtlinie entsprechen.