Für Infrarotheizungen mit mehr als 250 Watt Leistung, gilt ab dem 01.01.2018 die Ökodesign-Richtlinie 2015/1188/EG. Um den gesetzlichen Bestimmungen zu entsprechen, dürfen Infrarotheizungen nur in Verbindung mit energiesparenden Thermostaten angeboten und verkauft werden. Damit soll der effiziente Einsatz von Infrarotheizungen gefördert werden.

Ortsbewegliche Infrarotheizungen, also Infrarotheizungen, welche als Zusatzheizung betrieben werden und über weniger als 250 Watt
Leistung verfügen, fallen nicht unter diese Verordnung. Sie können jedes Thermostat mit dieser Art von Infrarotheizung kombinieren.

Bei ortsfesten Infrarotheizungen mit mehr als 250 Watt Leistung, welche Fest montiert sind und als Raumheizung dienen, müssen mit Thermostaten betrieben werden, welche der Ökodesign-Richtlinie entsprechen.




Heizelemente

Heizstrahler mit sichtbar glühenden Heizmittel

Produktserie


fest

mobil

< 1,2 kW

> 1,2 kW







Jahresnutzungsgrad

der Heizelemente

30 %

30 %

30 %

30 %

nach Ökodesign

38 %

36 %

31 %

35 %

Korrekturbedarf durch raumtemperaturgeführte Regler

8 %

6 %

1 %

5 %

Korrekturfaktor F(2) für raumtemperatur-geführte Regelung

Raumthermostat mech.

(1 %)

6 %

1 %

(1 %)

Raumthermostat digital

(3 %)

7 %

2 %

(3 %)

Raumthermostat digital mit Wochenprogramm

7 %

9 %

4 %

4 %

Korrekturfaktor F(3) erweitere Eigenschaften der Regelung

Raumthermostat mit Erkennung offener Fenster

1 %

 

(1 %)

1 %

mit Fernbedienoption

1 %

 

(1 %)

1 %

Programmierbare Regler für den Festanschluss

CAN-RTD 3.01
CAN-RTDL 3.03
CAN-RTDU 3.04

Programmierbare Regler für als Funksender

CAN-FRTSDL 5.02
CAN-FRTDUP 5.03

Programmierbare Regler für den Festanschluss mit Fußbodenfühler

CAN-BARDL 8.02
CAN-BURD 8.03
CAN-BARDT 8.04

Seit dem 1. November 2020 gelten für betroffene Gebäude und ihre Anlagentechnik zum Heizen, Lüften, Wassererwärmen, Kühlen und Beleuchten das neue GebäudeEnergieGesetz (GEG 2020).

Die Beachtung und Einhaltung des GEG 2020 (GebäudeEnergieGesetz) ist Vorschrift!

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